Pflichtberatung bei Pflegegrad – einfach erklärt
- 8. Juni
- 2 Min. Lesezeit
Alles Wichtige zum Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI
Wer in Deutschland einen Pflegegrad besitzt, zu Hause gepflegt wird und ausschließlich Pflegegeld bezieht, ist gesetzlich dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Diese Regelung dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und den pflegenden Angehörigen fachliche Unterstützung zu bieten.
Als zugelassener ambulanter Pflegedienst führen wir diese gesetzlichen Beratungen direkt bei Ihnen vor Ort durch.

Wie häufig muss ein Beratungseinsatz nachgewiesen werden?
Die Häufigkeit der verpflichtenden Beratungseinsätze ist im Sozialgesetzbuch (SGB XI) festgeschrieben und richtet sich nach dem vorliegenden Pflegegrad:
Pflegegrad 1: Die Inanspruchnahme ist freiwillig. Die Pflegekasse übernimmt einmal pro Halbjahr die Kosten für eine professionelle Beratung.
Pflegegrad 2 und 3: Der Beratungseinsatz muss zwingend einmal pro Halbjahr nachgewiesen werden.
Pflegegrad 4 und 5: Aufgrund des intensiven Hilfe- und Betreuungsbedarfes der betroffenen Personen, schreiben die Pflegekassen einen vierteljährlichen Beratungseinsatz vor.
Wozu dient der Beratungseinsatz?
Der Beratungseinsatz wird von einer qualifizierten Pflegefachkraft durchgeführt. Es handelt sich hierbei nicht um eine Kontrolle der Pflegesituation, sondern um eine fachliche Beratung im Hinblick auf vorhandene Leistungsansprüche und Hilfsmittel.
Gerne geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über mögliche Unterstützungsangebote sowie Maßnahmen zur Entlastung der Pflegepersonen. Konkrete Fragen können von unseren erfahrenen Pflegefachkräften in ruhiger Atmosphäre besprochen und geklärt werden.
Welche Kosten kommen auf die Versicherten zu?
Für Sie als Pflegebedürftige oder pflegende Angehörige ist der Beratungseinsatz vollkommen kostenfrei. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen unserem ambulanten Pflegedienst und Ihrer zuständigen Pflegekasse.
Unser Fristen-Service: Rechtzeitige Termin-Erinnerung
Um zu verhindern, dass die von den Pflegekassen vorgegebenen Fristen versäumt werden, bieten wir unseren KundInnen eine automatisierte Termin-Erinnerung an. Sobald wir den ersten Beratungseinsatz bei Ihnen durchgeführt haben, werden Ihre Daten in unserem System erfasst und unser Team meldet sich rechtzeitig zur erneuten Terminvereinbarung bei Ihnen. Durch unsere direkte Nachweisübermittlung müssen Sie sich keine Sorgen um eine Kürzung des Pflegegeldes machen.
Haben Sie Fragen zum Beratungseinsatz?
Wir beraten Sie gerne persönlich und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Pflegegrad, Pflegegeld und den gesetzlichen Beratungseinsatz.

