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Grundpflege

Zur Grundpflege gehören alle körperbezogenen Pflegemaßnahmen, wie:

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  • Körperpflege

  • Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen

  • Hilfe beim Ankleiden

  • Essen anreichen

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Die Grundpflege erfolgt ganz individuell, nach Wunsch des Pflegebedürftigen und stellt eine Unterstützung für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige im Alltag dar. Die Pflegeversicherung übernimmt für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 als ambulante Pflegesachleistungen die Kosten für die Inanspruchnahme. 

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Sie möchten Hilfe bei der Grundpflege in Anspruch nehmen? Wir unterstützen und beraten Sie gerne.

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Weitere Informationen zu den Pflegesachleistungen finden Sie auch hier.

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