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Grundpflege

Zur Grundpflege gehören alle körperbezogenen Pflegemaßnahmen, wie:

  • Körperpflege

  • Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen

  • Hilfe beim Ankleiden

  • Essen anreichen

Die Grundpflege erfolgt ganz individuell, nach Wunsch des Pflegebedürftigen und stellt eine Unterstützung für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige im Alltag dar. Die Pflegeversicherung übernimmt für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 als ambulante Pflegesachleistungen die Kosten für die Inanspruchnahme. 

Sie möchten Hilfe bei der Grundpflege in Anspruch nehmen? Wir unterstützen und beraten Sie gerne.

Weitere Informationen zu den Pflegesachleistungen finden Sie auch hier.

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